Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils – je nach Schulstufe in unterschiedlichen Anteilen – Elternvertretende, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung / des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab.
In § 65 SchulG Schulgesetz ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin / der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin / des Schulleiters den Ausschlag.